Fahrzeugklassen: Verschiedene Klassen, unterschiedliche Anforderungen
Egal, für welche Führerscheinklasse Du Dich bei uns entscheidest: sie ist an spezielle Anforderungen gebunden, die sich von den Anforderungen der anderen Klassen unterscheiden.
Hier eine Übersicht aller Fahrzeugklassen, in denen wir theoretische und praktische Ausbildungen anbieten:
Klasse A (beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM)
Fahrzeugart:
- „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
Klasse A2 (beinhaltet die Klassen A1 und AM)
Fahrzeugart:
- „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 18 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
Klasse A1 (beinhaltet die Klasse AM)
Fahrzeugart:
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr genommen sind
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr genommen sind
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 16 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
Klasse AM
Fahrzeugart:
- zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick oder Moped)
- dreirädrige Kleinkrafträder
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr genommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 16 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
Klasse B (beinhaltet die Klassen L und AM)
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
- 17 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
Klasse BE
Fahrzeugart:
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
„Klasse“ B 96
Fahrzeugart:
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg
Mindestalter und Voraussetzungen:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins:
- 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
- unbefristet
Quelle: Assistentin der Fahrschule. Leitfaden für ein modernes, kundenorientiertes Fahrschulbüro. 3. Ergänzungslieferung: Stand September 2016. Autoren: Heiler, Gebhard L.; Klima, Jochen. Verlag Heinrich Vogel.
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- Lerne nicht nur in unserer Fahrschule oder Zuhause, sondern auch auf dem Weg zur Schule oder in der Freistunde
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